- angefochten
- unklar; strittig; uneinig; kontrovers; unsicher; anfechtbar; umstritten; kontroversiell (österr.); zur Debatte stehend; fraglich
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Berufung [2] — Berufung (Appellation) hat in der Rechtssprache verschiedene Bedeutungen. B. heißt unter anderm die der Übernahme eines Amtes, z. B. der Vormundschaft (s. d.) vorausgegangene Aufforderung, ferner der Anfall einer Erbschaft (s. d.). Im Prozeß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Beschwerde — Beschwerde, im allgemeinen jede Klage über eine angeblich verletzende Handlungsweise, namentlich über das Vorgehen eines Vorgesetzten, über eine obrigkeitliche Anordnung oder über die sonstige Maßregel einer Behörde. Die einzelnen Tatsachen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beschwerde — Klage; Vorhaltung; Beanstandung; Reklamation; Krankheitszeichen; Symptom * * * Be|schwer|de [bə ʃve:ɐ̯də], die; , n: 1. Klage, mit der sich jmd. über jmdn., über etwas beschwert, seine Unzufriedenheit ausdrückt: die Beschwerde hatte nichts… … Universal-Lexikon
unangefochten — unübertroffen * * * ụn|an|ge|foch|ten 〈Adj.〉 1. nicht angefochten, unbestritten (Recht) 2. unversehrt, unbehindert ● jmdn. unangefochten lassen ihn nicht behindern, nicht belästigen; eine Sache unangefochten lassen eine Sache nicht anfechten,… … Universal-Lexikon
Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Arbeitsrecht (Schweiz) — Das Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln. Die Regelung der Beschäftigung durch private Arbeitgeber ist dabei weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht, während bei öffentlich… … Deutsch Wikipedia
Motivirrtum — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Rechtsbehelf — Ein Rechtsbehelf, nur in Österreich synonym Rechtsmittel, ist jede rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen. Nach Artikel 8[1] der… … Deutsch Wikipedia